Rechtsprechung
   VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,62688
VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04 (https://dejure.org/2005,62688)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02.05.2005 - 8 K 2515/04 (https://dejure.org/2005,62688)
VG Koblenz, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 8 K 2515/04 (https://dejure.org/2005,62688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,62688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

    Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
    Ob eine oder zwei Verkehrsanlagen vorliegen, richtet sich nach der natürlichen Betrachtungsweise im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2003 - 6 A 11867/02.OVG -, Seite 7; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 22.04.1994 - 8 C 18.92 ).

    Dabei dient auch ein verkehrsberuhigter Bereich im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO dem Fahrzeugverkehr, da der Fahrzeugverkehr neben dem Fußgängerverkehr zulässig ist und dadurch die Vorteilssituation mit derjenigen einer normal befahrbaren Straße vergleichbar bleibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2003 - 6 A 11867/02.OVG).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
    Voraussetzung für das Erschlossensein eines Grundstücks ist, dass an das Grundstück herangefahren und es gegebenenfalls über einen Gehweg oder Grünstreifen betreten werden kann, der zur öffentlichen Straße gehört und ortsüblich breit ist (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004, § 35 Rz. 10; zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59.89, DVBl. 1991, 593).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
    Ob eine oder zwei Verkehrsanlagen vorliegen, richtet sich nach der natürlichen Betrachtungsweise im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2003 - 6 A 11867/02.OVG -, Seite 7; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 22.04.1994 - 8 C 18.92 ).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
    Andere Verkehrsanlagen, durch die das Grundstück erschlossen ist, müssen bei der Prüfung der Bebaubarkeit hinweggedacht werden (vgl. zu Wohnwegen im Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1993 - 8 C 59/91, NVwZ 1994, 910).
  • BVerwG, 11.04.1990 - 4 B 62.90

    Fischzuchtanstalt im Außenbereich - Gesicherte Erschließung

    Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
    Denn bei der Sicherung der Erschließung ist nicht nur die Zugänglichkeit des Grundstücks, sondern auch die des Bauvorhabens zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990, 4 B 62/90, NVwZ-RR 1990, 528).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98

    Artzuschlag; Beitrag; Eckgrundstück; Eckgrundstücksvergünstigung; Erschließung;

    Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
    Ein Bebauungsplan tritt jedoch nicht schon dann außer Kraft, wenn auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 17. August 2000 - 9 L 4119/98, NVwZ-RR 2001, 399).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 2 S 399/94

    Erschließungsbeitragsrecht: Sondervorteil von unbefahrbaren öffentlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
    Sondern er wird nach den Festsetzungen des Bebauungsplans in seinem weiteren Verlauf auf dem Grundstück Parzelle 1224/28 von der Allgemeinheit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr als Spazierweg zwischen Schloss, Fußgängerzone, Rhein und anderen Straßen im Ortskern genutzt (vgl. zu dieser Problematik VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 2 S 399/94, VBlBW 1994, 496).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht